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Für Vermieter & Hausverwaltungen

Messie-Wohnung – schnelle, rechtssichere Lösung.

Sie haben einen Mieter der die Wohnung vermüllt? Wir vermitteln erfahrene Fachbetriebe und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – diskret und effizient.

Jetzt Einschätzung anfragen →

Die Situation als Vermieter

Sie haben eine Mietwohnung die stark vermüllt ist. Vielleicht gibt es Beschwerden von Nachbarn wegen Gerüchen oder Schädlingsbefall. Vielleicht steht die Wohnung kurz vor der Kündigung oder wurde bereits gekündigt und muss jetzt hergerichtet werden.

Als Vermieter stehen Sie vor mehreren Herausforderungen gleichzeitig: rechtliche Absicherung, schnelle Handlungsfähigkeit und dabei die Situation mit dem Mieter respektvoll handhaben.

Typische Situationen für Vermieter

Aktive Mieter-Situation

Mieter lebt noch in der Wohnung. Behutsame Lösung nötig – mit rechtlicher Absicherung.

Nach Auszug / Räumung

Wohnung muss nach Auszug entrümpelt und gereinigt werden um sie wieder zu vermieten.

Schädlingsbefall

Schaben, Ratten oder andere Schädlinge durch Vermüllung. Koordinierte Bekämpfung nötig.

Geruchsprobleme

Starke Gerüche die auch Nachbarwohnungen beeinträchtigen. Professionelle Neutralisation.

Rechtliche Grundlagen (Überblick)

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Erhebliche Vernachlässigung der Wohnung ist laut § 541 BGB ein Grund für eine Abmahnung und bei Fortsetzung für eine fristlose Kündigung.

Schädlingsbefall und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft können als Störung des Hausfriedens gewertet werden.

Nach Auszug oder Räumung haben Sie das Recht die Wohnung auf Kosten des Mieters entrümpeln zu lassen wenn dieser dazu verpflichtet wurde und es nicht tut.

Wir empfehlen in jedem Fall eine rechtliche Absicherung vor der Einleitung von Maßnahmen bei aktiven Mietern.

Was wir für Vermieter tun

  • Kostenlose Ersteinschätzung der Situation
  • Vermittlung erfahrener Entrümpelungs- und Reinigungsbetriebe
  • Koordination aller Gewerke (Entrümpelung, Reinigung, Schädlingsbekämpfung)
  • Schnelle Reaktionszeit – auch bei Notfällen
  • Diskretes Vorgehen gegenüber dem Mieter
  • Dokumentation für rechtliche Zwecke auf Anfrage

Häufige Fragen von Vermietern

In der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen nach Erstgespräch. Bei Notfällen bemühen wir uns um schnellere Lösungen.
Die Kosten hängen stark vom Umfang ab – Wohnungsgröße, Grad der Vermüllung, benötigte Leistungen. Nach der ersten Einschätzung können unsere Partner ein genaues Angebot erstellen.
In vielen Fällen ja – vorausgesetzt die rechtliche Grundlage ist dokumentiert. Wir empfehlen eine juristische Begleitung. Unsere Partner können bei der Dokumentation helfen.
Ja. Hausverwaltungen können sich als Dauerpartner bei uns registrieren und erhalten bei mehreren Objekten bevorzugte Konditionen.

Schnell handeln – rechtssicher vorgehen.

Wir vermitteln die richtige Lösung für Ihre Situation – kostenlos und unverbindlich.