Die Situation als Vermieter
Sie haben eine Mietwohnung die stark vermüllt ist. Vielleicht gibt es Beschwerden von Nachbarn wegen Gerüchen oder Schädlingsbefall. Vielleicht steht die Wohnung kurz vor der Kündigung oder wurde bereits gekündigt und muss jetzt hergerichtet werden.
Als Vermieter stehen Sie vor mehreren Herausforderungen gleichzeitig: rechtliche Absicherung, schnelle Handlungsfähigkeit und dabei die Situation mit dem Mieter respektvoll handhaben.
Typische Situationen für Vermieter
Aktive Mieter-Situation
Mieter lebt noch in der Wohnung. Behutsame Lösung nötig – mit rechtlicher Absicherung.
Nach Auszug / Räumung
Wohnung muss nach Auszug entrümpelt und gereinigt werden um sie wieder zu vermieten.
Schädlingsbefall
Schaben, Ratten oder andere Schädlinge durch Vermüllung. Koordinierte Bekämpfung nötig.
Geruchsprobleme
Starke Gerüche die auch Nachbarwohnungen beeinträchtigen. Professionelle Neutralisation.
Rechtliche Grundlagen (Überblick)
Erhebliche Vernachlässigung der Wohnung ist laut § 541 BGB ein Grund für eine Abmahnung und bei Fortsetzung für eine fristlose Kündigung.
Schädlingsbefall und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft können als Störung des Hausfriedens gewertet werden.
Nach Auszug oder Räumung haben Sie das Recht die Wohnung auf Kosten des Mieters entrümpeln zu lassen wenn dieser dazu verpflichtet wurde und es nicht tut.
Wir empfehlen in jedem Fall eine rechtliche Absicherung vor der Einleitung von Maßnahmen bei aktiven Mietern.
Was wir für Vermieter tun
- Kostenlose Ersteinschätzung der Situation
- Vermittlung erfahrener Entrümpelungs- und Reinigungsbetriebe
- Koordination aller Gewerke (Entrümpelung, Reinigung, Schädlingsbekämpfung)
- Schnelle Reaktionszeit – auch bei Notfällen
- Diskretes Vorgehen gegenüber dem Mieter
- Dokumentation für rechtliche Zwecke auf Anfrage